Pauschalpreise
Wir bringen Sie zu guten Konditionen sicher ans Ziel! Bitte informieren Sie uns vorgängig, falls Sie von unseren Pauschalen profitieren möchten.
Gestützt auf Art. Abs. 1 der Verordnung über das Taxiwesen der Stadt Winterthur vom 11. Januar 1989 erlässt der Stadtrat für Taxis mit Betriebsbewilligungen Kat. A und B folgende verbindliche Höchsttarife:
1. Tarif - Standart
Grundpreis pro Fahrauftrag
Fr. 6.00
Fahrpreis pro kilometer
Fr. 3.80
Fahrzeit pro minuten
Fr. 1.33
2. Tarif - ProMobil
Grundpreis pro Fahrauftrag Fr.
6.00
Fahrpreis pro kilometer Fr.
2.60
Fahrzeit pro minuten Fr.
0.90
Alle Kreditkarten und TWINT Willkommen!
1.4.Taxifahrten dürfen nur mit eingeschalteter Taxuhr ausgeführt werden; ausgenommen sind Pauschalfahrten, die ausserhalb des Stadtgebietes beginnen oder enden.
1.4. Für unbesetzte Hin- und Rückfahrten auf dem Stadtgebiet dürfen keine Taxen erhoben werden.
3. Gemeinsame Bestimmungen
3.1. Im Fahrpreis ist das Bedienungsgeld inbegriffen.
3.2. Zuschläge dürfen nur für aufwendigeres Zu- und Wegtragen von Gepäck erhoben werden
